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Grundsatzerklärung

Die Stadt Tacoma setzt sich dafür ein, dass alle städtischen Websites für alle Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten oder ihrer Zugriffsmethode zugänglich sind. Neue oder aktualisierte Websites, die von der Stadt Tacoma erstellt oder gesponsert werden, sind barrierefrei und entsprechen den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 3, Level AA des World Wide Web Consortium (W2.1C) der Web Accessibility Initiative (WAI). Die Einhaltung höherrangiger Richtlinien (z. B. WCAG 2.1, Level AA) wird empfohlen.

Um unser Engagement zu unterstreichen, werden die als Website-Content-Redakteure benannten Mitarbeiter in den Funktionen von Tools und Techniken zur Barrierefreiheit im Internet geschult. Regelmäßige Compliance-Scans bestehender Websites werden durchgeführt, um Verstöße gegen Abschnitt 508 und WCAG 2.1 festzustellen. Verstöße werden nach besten Kräften behoben. Auf Anfrage können alle auf städtischen Websites enthaltenen Informationen in einem alternativen Format bereitgestellt werden, oder die Mitarbeiter der Stadt können Vorkehrungen treffen, um den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden.

Herausforderungen bei der Barrierefreiheit

  • Die Stadt Tacoma verpflichtet sich, alle städtischen Websites, die nicht ADA-konform sind, zu bewerten, zu priorisieren und zu aktualisieren. Daher befinden wir uns in unterschiedlichen Stadien der Entwicklung unseres Barrierefreiheitsziels.
  • Einige unserer Inhalte liegen nur im PDF-Format vor. Wir arbeiten an einem Prozess, um die Barrierefreiheit aller PDFs sicherzustellen.
  • Aufgrund aktueller technischer Einschränkungen können wir Informationen in manchen Fällen nicht barrierefrei bereitstellen (z. B. bei Kartenanwendungen). Wir werden diese Bereiche weiterhin beobachten und barrierefreie Lösungen entwickeln, sobald sich die Technologie weiterentwickelt.

Digitale Zugänglichkeit für Anbieter

Alle anwendbaren digitalen Erlebnisse, die von unseren Lieferantenpartnern bereitgestellt werden, müssen die Zugänglichkeitskriterien WCAG 2.1 Level AA erfüllen.

Sprachzugang – Titel VI des Civil Rights Act von 1964

Die Stadt Tacoma setzt sich für ein integratives Umfeld für alle ein. Im Einklang mit diesem Engagement befolgt die Stadt Titel VI des Civil Rights Act von 1964 und verwandte Gesetze, um sicherzustellen, dass niemand aufgrund von Rasse, Hautfarbe, nationaler Herkunft oder eingeschränkten Englischkenntnissen von städtischen Programmen oder Aktivitäten ausgeschlossen oder diskriminiert wird.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Englisch zu verstehen oder zu sprechen, können Sie kostenlose Sprachunterstützung anfordern, um an städtischen Programmen oder Dienstleistungen teilzunehmen. Um Dolmetsch- oder Übersetzungsdienstleistungen anzufordern, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter der Stadt. Wenn Sie unsicher sind, an wen Sie sich wenden sollen, senden Sie eine E-Mail an languageaccess@tacoma.gov.

Helfen Sie uns, unsere Websites barrierefreier zu gestalten

Wir freuen uns über Ihr Feedback und Ihre Anregungen. Sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Informationen auf unseren Webseiten haben, kontaktieren Sie uns bitte über die unten auf jeder Webseite angegebenen Kontaktdaten.

Kontakt

Daniel Key
Abteilung Informationstechnologie, Direktor